Traumhafte Ferienwohnungen in der Hansestadt

 

Preise & Buchungsbedingungen

 

 

Saisonart

Fewo Frühling

Fewo Sommer

Fewo Herbst

Fewo Winter

Hauptsaison (Ostern, Weihnachten/Jahreswechsel, 01.05.-31.10.) je Nacht:

80,00 €

90,00 € 

90,00 €

75,00 €

Nebensaison (übrige Zeit) je Nacht:

70,00 € 

80,00 €

80,00 €

65,00 € 

 

 

 

 

 

 

Für die Endreinigung werden pro Aufenthalt 50,00 € berechnet.

 

Die Preise der Ferienwohnung "Winter" gelten bei Belegung mit 2 Personen, jede weitere Person 10,00 EUR pro Nacht.

 

Die Preise der Ferienwohnungen "Frühling", "Sommer" und "Herbst" gelten hingegen bei Belegung mit 4 Personen, jede weitere Person 10,00 EUR pro Nacht.

 

Das Babypaket können Sie gegen eine Gebühr von 20,00 EUR pro Aufenthalt dazubuchen.

 

Bei Anmietung einer Wohnung mit Haustier muß pro Aufenthalt zwingend das Zusatzpaket Haustier für 30,00 EUR gebucht werden (Mehraufwand Endreinigung).

 

Bitte beachten Sie, dass eine Mindestmietdauer von 3 Nächten in der Hauptsaison und 2 Nächten in der Nebensaison besteht.

Achtung!!! Bei Buchungen ab 01.09.2023 verlangt die Hansestadt Stralsund eine Übernachtungssteuer, die 5% des reinen Wohnungspreises beträgt.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies ist eine Auflistung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet), zur Vermietung von Ferienwohnungen in Stralsund, Frankenstraße 56 (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet).

Die AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages der bei der Überlassung von Ferienwohnungen, sowie bei allen hiermit zusammenhängenden Leistungen an die Auftraggeberin/Auftraggeber, (nachfolgend als Gast bezeichnet) automatisch zustande kommen. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden.

1. Zustandekommen des Vertrages

Auf die Anfrage des Gastes, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und der Vermieterin kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Der Gastvertrag wird ihm von der Vermieterin per Post oder E-Mail zugeschickt. Erst nach dem Eingang der Anzahlung auf dem Geschäftskonto ist die Vermieterin an das Angebot gebunden und der Vertrag ist zustande gekommen.

2. An- und Abreise

Die Anreise erfolgt ab 14:00 Uhr. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen.

Bei früherer An- oder späterer Abreise werden für jede angefangene Stunde 10,00 € berechnet.

Der Vermieterin oder deren Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu.

3. Personen

Die Ferienwohnung wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis der Vermieterin. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den fall von Zuwiderhandlungen ist die Vermieterin berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

4. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit der Vermieterin erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher des Gastes. Innerhalb der Ferienwohnungen und des Gebäudes ist das Rauchen generell nicht gestattet.

5. Instandhaltung der Ferienwohnung

Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Gast zu ersetzen, es sei denn, er wiest nach, dass ihm selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Gast unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen, anderenfalls stehen der Vermieterin darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

6. Pflichten des Vermieters

Mit dem Abschluss des Vertrages ist die Vermieterin zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Ferienwohnung verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt der Vermieterin bzw. durch von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände (Umweltkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Gast genutzt werden können, haftet die Vermieterin ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten, einschließlich Straßenarbeiten in der Nachbarschaft.

Die Vermieterin übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung von Musikinstrumenten oder mitgebrachten technischen Geräten o.ä. obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.

7. Änderung und Stornierung

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Gastaufnahmevertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch Krankheit, berufliche Gründe oder Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

8. Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Gast den Vertag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleichen Bedingungen. Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die Rücktrittsgebühren betragen:

 20% bis 45 Tage vor Mietbeginn

 50% vom 44. bis 31.Tag vor Mietbeginn

 80% vom 30. bis 21.Tag vor Mietbeginn

100% ab dem 20.Tag vor Mietbeginn

jeweils vom Mietpreis. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Gleichwohl wird die Vermieterin zur Begrenzung des Schadens bemüht sein, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.

Die vorzeitige Abreise des Gastes, die der Vermieterin anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rücktritt- oder Schadensersatzforderung. Der Gast schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Falls der Gast vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird die Vermieterin eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Stralsund als vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Vermieterin und dem Gast, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss eines Gastvertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.